Beitritt zur Gemeinschaft der Freunde
Die Bewältigung der vielen Projekte des Freundeskreises bedarf der finanziellen Unterstützung. Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie durch Ihre Mitgliedschaft die Arbeit des Freundeskreises.
Der Mindestbeitrag für ein Jahr beträgt 20 Euro.
Sie wollen der Gemeinschaft der Freunde beitreten?
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Sie können bequem das Beitrittformular herunterladen, ausfüllen und an die auf dem Formular angegebene Adresse zurücksenden.
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist die
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist die
Gemeinschaft der Freunde des St. Ursula Gymnasium
Vorstand:
- Vorsitzende: Dirk Bömicke
- Vorsitzender: Caroline Klein
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Gemeinschaft der Freunde des St. Ursula Gymnasiums verarbeitet folgende personenbezogenen Daten:
Die Gemeinschaft der Freunde des St. Ursula Gymnasiums verarbeitet folgende personenbezogenen Daten:
- Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Adresse, E-Mail und Telefon des Mitglieds sowie Namen und Klasse des Kindes/der Kinder verarbeitet.
- Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
- Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet.
- Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
- Zum Zwecke der Kommunikation und Information des Vereins werden Einladungen zur Mitgliederversammlung und ggfs. weitere Informationen an die E-Mail-Adressen der Mitglieder versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.
3. Speicherdauer
- Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) werden nach Wirksamwerden der Kündigung gelöscht.
- Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Bankverbindungen) werden im Anschluss an die auf die Kündigung folgende Mitgliederversammlung gelöscht.
- Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
4. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
5. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Daten, die zur Erfüllung des Mitgliedsvertrages (Name, Adresse, Kontaktdaten) erforderlich sind, müssen der Gemeinschaft der Freunde des St. Ursula Gymnasiums zur Verfügung gestellt werden.
Der Wunsch auf Löschung dieser Daten bringt zwangsläufig die Auflösung der Mitgliedschaft mit sich.
Daten, die zur Erfüllung des Mitgliedsvertrages (Name, Adresse, Kontaktdaten) erforderlich sind, müssen der Gemeinschaft der Freunde des St. Ursula Gymnasiums zur Verfügung gestellt werden.
Der Wunsch auf Löschung dieser Daten bringt zwangsläufig die Auflösung der Mitgliedschaft mit sich.